Athens Go Cars Bedingungen +30 698 384 4055 | athensgocars@gmail.com
Logo von Athens Go Cars
EnglishGreekFrenchItalianGerman
Startseite Flotte Buchung Über uns Kontakt

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte lesen Sie diese Mietbedingungen sorgfältig, bevor Sie eine Buchungsanfrage senden oder ein Fahrzeug abholen.

1. Fahreranforderungen und Pflichtdokumente

Bei der Fahrzeugabholung müssen der Hauptfahrer und alle Zusatzfahrer gleichzeitig alle folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Altersgrenzen: Für Standardmieten müssen Fahrer zwischen 26 und 75 Jahre alt sein. Junge Fahrer von 18 bis 25 Jahren werden gegen eine zusätzliche „Young Driver Fee“ von 20€ pro Tag akzeptiert.
  • Führerschein: Erforderlich ist ein gültiger nationaler Führerschein aus Griechenland oder einem EU-Mitgliedstaat. Nicht-EU-Bürger müssen zusätzlich zum nationalen Führerschein einen gültigen Internationalen Führerschein (IDP) vorlegen.
  • Identifikation: Gültiger amtlicher Ausweis oder Reisepass zum Zeitpunkt der Abholung.
  • Mietgarantie: Eine gültige Kredit- oder Debitkarte auf den vollständigen Namen des Hauptfahrers ist für die Kaution erforderlich.
  • Hinweis: Werden die erforderlichen Originaldokumente nicht vorgelegt, wird die Fahrzeugübergabe sofort storniert; bereits geleistete Anzahlungen oder Vorauszahlungen sind nicht erstattbar.

2. Autorisierte und zusätzliche Fahrer

Das Mietfahrzeug darf nur vom Hauptfahrer und den ausdrücklich erklärten und im schriftlichen Mietvertrag eingetragenen Zusatzfahrern gefahren werden. Das Fahren durch eine nicht autorisierte Person führt zum sofortigen und automatischen Verlust aller Versicherungsdeckungen. In diesem Fall übernimmt der Mieter die volle und unbegrenzte zivil- und strafrechtliche Verantwortung; das Unternehmen kann den Vertrag sofort kündigen und das Fahrzeug zurücknehmen. Bis zu zwei (2) Zusatzfahrer können pro Vertrag registriert werden, vorbehaltlich der Dokumentenprüfung.

3. Geografische Beschränkungen und Kilometerregelung

  • Grenzüberschreitende Nutzung: Das Fahrzeug darf ausschließlich innerhalb Griechenlands gefahren werden. Die Ausreise mit dem Fahrzeug aus Griechenland ist streng untersagt, sofern keine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Unternehmens vorliegt.
  • Nutzung außerhalb der Region: Das Fahrzeug darf außerhalb von Athen/Attika frei gefahren werden, sofern es zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zurückgegeben wird. Abstellen, Rückgabe oder Parken an einem anderen Ort ohne schriftliche Zustimmung führt zu hohen Gebühren, einschließlich Rückführungs- und Verwaltungsgebühren.
  • Fährtransport: Die Mitnahme des Fahrzeugs auf einer Fähre oder einem Boot ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Unternehmens erlaubt und kostet zusätzlich 25€ pro Strecke. Ohne Genehmigung haftet der Mieter vollständig für Schäden, Verluste oder Probleme während des Seetransports, da keine Versicherung Fährtransit ohne Genehmigung deckt.
  • Kilometerregelung: Bei Mieten ab drei (3) Tagen sind unbegrenzte Kilometer enthalten. Bei Kurzzeitmieten von 1 bis 2 Tagen sind 150 freie Kilometer pro Tag enthalten (zusätzliche Kilometer kosten 0,15€ pro km). Bei Langzeit- oder Monatsmieten über 30 Tage gilt ein Limit von 3.000 freien Kilometern pro Monat.

4. Alkohol, Substanzen, verbotene Nutzung und persönliche Haftung

Das Fahren unter Alkohol (über den gesetzlichen Grenzen von 0,5‰ bzw. 0,2‰ für junge Fahrer), Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen oder fahrbeeinträchtigenden Medikamenten ist streng verboten. Bei einem Unfall unter Einfluss werden alle Versicherungen vollständig ungültig und der Mieter trägt die volle finanzielle Verantwortung für Schäden am Fahrzeug, an Dritten oder an sich selbst.

Die Einhaltung der gesetzlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen gemäß griechischer Straßenverkehrsordnung (K.O.K.) und Beschilderung ist während der gesamten Miete verpflichtend. Systematisches oder extremes Rasen gilt als Missbrauch des Fahrzeugs.

Klausel zur persönlichen Haftung des Fahrers und Freistellung des Unternehmens: Der Mieter/Fahrer erklärt, alle Vertragsbedingungen vorbehaltlos zu akzeptieren und die volle ausschließliche Verantwortung für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs unter strikter Einhaltung der griechischen Straßenverkehrsordnung (K.O.K.) zu übernehmen. Bei einem Verkehrsunfall trägt der Mieter/Fahrer die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für eigene Verletzungen, Behinderungen, Traumata oder den Tod. AthensGoCars bietet keine Lebens- oder Unfallversicherung für den Fahrer an, ist dazu nicht verpflichtet und schließt eine solche nicht ab. Eine solche Deckung bleibt alleinige Verantwortung, Wahl und Kosten des Fahrers über dessen private Versicherung.

Außerdem darf das Fahrzeug nicht verwendet werden für:

  • Illegalen Transport, Schleusung oder Menschenhandel mit undokumentierten Migranten gemäß geltendem Strafrecht.
  • Transport, Besitz, Lagerung oder Handel mit illegalen Drogen, nicht autorisierten Waffen oder sonstiger Schmuggelware. Bei Verstoß trägt der Mieter die alleinige straf- und zivilrechtliche Verantwortung und muss das Unternehmen vollständig für direkte oder Folgeschäden entschädigen, einschließlich des Gesamtwerts des Fahrzeugs bei staatlicher Beschlagnahme.
  • Teilnahme an Rennen, Geschwindigkeitsprüfungen, Rallyes oder Ziehen anderer Fahrzeuge oder Anhänger.
  • Fahren auf unbefestigten, nicht asphaltierten oder Schotterstraßen (Offroad).
  • Kommerzielle Zwecke, Untervermietung, entgeltliche Personenbeförderung oder Fahrunterricht.
  • Transport von Ladung oder Passagieren über die zugelassene Höchstkapazität hinaus.
  • Transport von Tieren ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens.
  • Rauchen im Fahrzeug: Ein Verstoß führt zu einer Sondergebühr für Tiefenreinigung von 80€ + MwSt.

5. Übergabe, Rückgabe und Stornierungsbedingungen

Check-in-Verfahren (Abholung): Bei der Abholung prüfen Mieter und Unternehmensvertreter das Fahrzeug gemeinsam und führen eine digitale Kontrolle (Fotos und/oder Video) durch, um Zustand und vorhandene Schäden vor Mietbeginn festzuhalten.

Check-out-Verfahren (Rückgabe): Das Fahrzeug muss sauber, im selben Zustand wie übernommen und exakt zur im Vertrag genannten Zeit und am genannten Ort zurückgegeben werden. Vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zu Erstattung oder Gutschrift ungenutzter Tage. Die Mindestmietdauer beträgt 24 Stunden.

Kulanzzeit (Verspätungen):

  • Neben-/Zwischensaison: Eine Verspätung bis zu 2 Stunden ist ohne Strafe erlaubt. Danach wird ein voller zusätzlicher Miettag berechnet.
  • Hauptsaison: Eine Verspätung bis zu 20 Minuten ist ohne Strafe erlaubt. Danach wird ein voller zusätzlicher Miettag berechnet.

Stornierungs- und No-Show-Regelung:

  • Nebensaison (1. November – 30. April): Stornierungen mehr als 48 Stunden vor Abholung: vollständige Rückerstattung der Anzahlung. Zwischen 24 und 48 Stunden: 50% Einbehalt. Weniger als 24 Stunden oder No-Show: Anzahlung vollständig nicht erstattbar.
  • Hauptsaison (1. Mai – 31. Oktober): Stornierungen bis 15 Tage vor Abholung: vollständige Rückerstattung der Anzahlung. Zwischen 7 und 14 Tagen: 50% Einbehalt. Weniger als 7 Tage oder No-Show: Anzahlung vollständig nicht erstattbar.

Bei No-Show wird die Buchung 3 Stunden nach der vereinbarten Abholzeit automatisch storniert und das Fahrzeug wieder freigegeben.

6. Kraftstoffregelung

Das Fahrzeug wird mit einem bestimmten Kraftstoffstand übergeben und muss mit derselben Menge zurückgegeben werden. Bei weniger Kraftstoff werden der fehlende Kraftstoff sowie 15€ + MwSt. Betankungsservice berechnet. Falscher Kraftstoff gilt als Fahrlässigkeit des Mieters; der Mieter trägt alle Kosten für Motorspülung und Reparatur daraus entstehender Schäden.

7. Kaution und unwiderrufliche Kartenbelastungsermächtigung

Zahlungsmethoden: Kredit-/Debitkarten (Visa, Mastercard, Maestro), Barzahlung bis 500€ und Banküberweisung für Mieten über 3 Tage werden akzeptiert.

Kautionsbetrag: Zu Mietbeginn wird je nach Fahrzeugklasse eine Kaution auf der Karte des Hauptfahrers vorautorisiert/blockiert: Economy, Compact, SUV: 300€ für diese Kategorien, mit Ausnahme Premium, wo die Kaution 1.500€ beträgt.

Freigabe: Die Kaution wird innerhalb von 7 bis 14 Werktagen nach sicherer Rückgabe freigegeben, sofern keine offenen Gebühren, Schäden oder Verstöße bestehen.

Unwiderrufliche Belastungsermächtigung: Mit Unterzeichnung des Mietvertrags erteilt der Mieter dem Unternehmen ausdrücklich, vollständig und unwiderruflich Anweisung und Ermächtigung, seine Kredit- oder Debitkarte für rückwirkend entstehende Kosten, Gebühren oder Strafen zu belasten. Dazu gehören insbesondere versteckte oder nicht vermerkte Schäden nach technischer Prüfung, Verwaltungsgebühren, Verkehrsbußen oder Kraftstoffdifferenzen, auch wenn sie erst nach Rückgabe, Kautionsfreigabe und Abschluss der Miete festgestellt werden.

8. Versicherung, Schäden und Pannenhilfe

Haftpflicht (inklusive): Deckt die zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten für Personen- und Sachschäden gemäß griechischem Recht.

Collision Damage Waiver (CDW): Nach Vereinbarung und gegen tägliche Zusatzgebühr kann der Mieter seine finanzielle Haftung für Fahrzeugschäden auf eine Selbstbeteiligung von 500€ + MwSt. (Basic CDW) oder 300€ + MwSt. (Premium CDW) begrenzen.

Diebstahlschutz und Ausschlüsse: Die Diebstahlversicherung deckt den Verlust des Fahrzeugs selbst, schließt aber aus: (1) Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände im Auto, (2) Diebstahl infolge Fahrlässigkeit des Fahrers, z. B. unverschlossenes Fahrzeug oder Schlüssel im Fahrzeug/Zündschloss.

Allgemeine Versicherungsausschlüsse: Der Versicherungsschutz entfällt vollständig bei grober Fahrlässigkeit, Vertragsverstoß, illegaler Nutzung, Offroad-Fahren, Fahren unter Drogen/Alkohol oder Schäden an Unterboden, Reifen, Felgen, Glas/Windschutzscheibe und Spiegeln, sofern keine spezifische Zusatzdeckung gekauft wurde.

Pflichten bei Unfall: Der Mieter ist verpflichtet, sofort die Polizei (100) und das Unternehmen zu informieren, einen Unfallbericht/eine einvernehmliche Erklärung auszufüllen, Fotos zu machen und Kontaktdaten von Zeugen zu sammeln. Der Mieter wird außerdem für Nutzungsausfall berechnet (Tage, an denen das Fahrzeug reparaturbedingt stillsteht).

Schlüsselverlust und Pannenhilfe: Der Mieter haftet vollständig für Ersatzkosten verlorener oder beschädigter Schlüssel. 24-Stunden-Pannenhilfe wird bei mechanischen Defekten bereitgestellt, deckt aber keine Probleme durch Fahrlässigkeit oder Missbrauch des Fahrers.

9. Feste Tabelle für Schadens- und Rückführungskosten

Standardschlüssel-Ersatz: 150€-200€ / Smart-Key: 250€-300€ | Standardschaden Reifen: 80€ / SUV-Reifen: 100€ | Alufelge: 100€ | Radkappe: 50€ | Spiegelglas: 40€ / kompletter Spiegelmechanismus: 100€ | Antenne: 50€ | Batterieentladung durch Fahrlässigkeit: 100€ | Kindersitz Schaden/Verlust: 60€-100€ | Spezial-Außenwäsche: 60€ + MwSt. | Tiefen-Innenreinigung: 90€+ | Rauchgebühr: 80€ + MwSt. | Unfall-Verwaltungsgebühr: 30€ + MwSt. | Bußgeld-Verwaltungsgebühr: 25€ + MwSt.

10. Verkehrsbußen, Verstöße und GPS-System

Verkehrsverstöße: Der Mieter trägt die alleinige finanzielle und rechtliche Verantwortung für alle Bußgelder, Parktickets und Verstöße während der Miete. Wird ein Bußgeld rückwirkend mitgeteilt, belastet das Unternehmen die Karte mit dem Bußgeldbetrag plus 25€ + MwSt. Verwaltungsgebühr pro Verstoß. Werden Kennzeichen von Behörden entfernt, zahlt der Mieter den vollen Tagesmietpreis für alle Stillstandstage.

GPS-/Telematik-Tracking: Alle Fahrzeuge können mit Satelliten- und Telematiksystem (GPS Tracker) für Sicherheit, Diebstahlschutz und Flottenmanagement ausgestattet sein. Bei wiederholtem oder extremem Rasen oder geografischen Grenzverstößen gibt das Unternehmen Warnungen aus. Bei Nichtbefolgung kann das Unternehmen Versicherungen widerrufen, die Miete sofort ohne Erstattung beenden und das Fahrzeug ohne Vorankündigung zurücknehmen.

11. Höhere Gewalt und Haftungsbeschränkung

AthensGoCars unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, das reservierte Fahrzeug pünktlich zu liefern. Das Unternehmen haftet jedoch nicht für Nichtlieferung, Verzögerung oder erzwungene Stornierung aufgrund höherer Gewalt. Höhere Gewalt umfasst Umstände außerhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens, etwa extremes Wetter, Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Beschränkungen, Krieg oder Terrorismus sowie plötzliche schwere mechanische Ausfälle oder Unfälle durch vorherige Mieter ohne Verschulden des Unternehmens. In solchen Fällen ist die Haftung strikt auf die vollständige Rückerstattung von Anzahlung oder Vorauszahlung begrenzt; weitere Ansprüche bestehen nicht.

12. DSGVO, Datenschutz und Gerichtsstand

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Mietvertrags und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Diese Vereinbarung unterliegt griechischem Recht und ist danach auszulegen. Streitigkeiten oder Ansprüche aus diesem Vertrag unterliegen ausschließlich der Zuständigkeit der Gerichte von Athen.

Logo von Athens Go Cars

Lokale Autovermietung in Athen mit Flughafenabholung, klaren Bedingungen und direktem Support.

Kontakt

  • +30 698 384 4055
  • athensgocars@gmail.com
  • 17th km of Marathon Avenue, Pallini, Zip Code 153 51

Nützliche Links

  • Buchung
  • Flotte
  • Über uns
  • Kontakt
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie
Copyright 2026 Athens Go Cars. Website von Odd Frame.